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Feuchte- und Witterungsschutz im Hochbau

Feuchte- und Witterungsschutz im Hochbau

Gewitterzeit ist Bauschadenszeit – wer haftet bei eindringendem Regen für nasse Bauteile? Besonders betroffen sind Dämmstoffe, Schüttungen, Dämmsteine und Holzwerkstoffe. Welche Rolle spielt der Feuchte- und Bautenschutz in den Ausschreibungen? Haften neben dem Verursacher und seiner Haftpflichtversicherung auch Planer wegen versäumten Ausschreibungsinhalten bzgl. Wetter- und Bautenschutz? Welche standardisierten Vorgehensweisen zur Abwicklung von Feuchteschäden haben sich bewährt?

Die Suche nach den Verantwortlichen

Wie immer zur Starkregen- und Gewitterzeit vermehren sich die Hilfeanfragen zur Schadensbegleitung, Begutachtung nach Starkregenereignissen in Gebäuden. Wenn Feuchtigkeit in ein Gebäude eingedrungen ist, sind die Verantwortlichen in der Bringschuld, entsprechende Maßnahmen zur Beseitigung der Feuchtigkeitsquelle und zur Herstellung des geschuldeten mangelfreien Ausgangszustandes durchzuführen. Hierbei sind je nach Art und Ausmaß des Schadens erfahrene Sachverständigenbüros geeignet, um entsprechende Bestandsaufnahmen und Trocknungen und Sanierungen durchzuführen.

Oftmals sind diese Gewerke eng mit den verantwortlichen Versicherungen verbunden und in den meisten Fällen laufen diese Standard Schadensabwicklungen problemlos ab.
Kommt es zu außergewöhnlichen Schäden mit unsicherem Schadensausmaß, ungewöhnlich hoher Auffeuchtung mit Pilzbefall, schwierig zu trocknenden Materialien oder Nässe in schwer zugänglichen Bereichen, reichen Standard Schadensabwicklungen nicht und es sind materialangepasste Trocknungsmaßnahmen durchzuführen.

Neben Estrichkonstruktionen und Mauerdämmsteinen ist einer dieser Sonderfälle z.B., wenn viel Wasser in eine Holzkonstruktion eingedrungen ist und aufgrund des Aufbaus mit Gipsplatten, Dämmmaterial etc. die Rücktrocknung behindert wird.
Daraus können vielseitige Folgen resultieren:

  • Schimmelbildung und Materialzerstörung in den Baustoffen
  • Beeinflussung der Tragfähigkeit der Bauteile
  • Nachhaltige Beeinträchtigung der Dämmeigenschaften
  • Oberflächenverfärbungen oder Verformungen
  • Geruchsauffälligkeiten
  • Risse
  • Oberflächenverformungen, – verfärbungen
  • Entsalzungen etc.

Priorität hat in solchen Fällen die sofortige Beseitigung der Feuchtigkeit vor allem aus dem Dämm- und Holzwerkstoffbereich. Parallel dazu sollte eine umfassende Bestandsaufnahme durch erfahrene Sachverständige durchgeführt werden, um das gesamte Ausmaß der Feuchteverteilung im Gebäude nachzuweisen und um eine materialgerechte Problemlösung ausarbeiten zu können. Für Handlungsanweisungen muss diese Person auch über juristische, baurechtliche und versicherungsrechtliche Kenntnisse verfügen.

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